Landtagswahl 2017

Landtagswahl 2017

Wahl zum 18. Niedersächsischen Landtag am 15. Oktober 2017
Als gewählte Vertretung des Volkes ist der Landtag das oberste Verfassungsorgan des Landes Niedersachsen. Er verabschiedet Landesgesetze, beschließt den Landeshaushalt und wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Außerdem wirkt
der Landtag an der Regierungsbildung mit und kontrolliert die Landesregierung.

Weitere Informationen zur Landtagswahl finden Sie auf der Website der niedersächsischen Landeswahlleiterin.


Wahlergebnisse - Präsentation

Landtagswahl 2017 - Wahlgrafik



Wahlergebnisse hier anzeigen
(Öffnet in neuem Fenster)

Die Wahlergebnis-App für mobile Geräte können Sie sich nachfolgend herunterladen:

Votemanager App im Google Play Store‎

Votemanager App im App Store

qr code

Informationen zur Briefwahl

Wahlurne

Sie können Ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie beim Wahlamt oder direkt hier über unser Online-Formular einen Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr.

Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.

Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk dieses Wahlkreises wählen.

Wie lautet mein zuständiges Wahlamt?

Samtgemeinde Eilsen
- Wahlamt -
Frau Anna Strahler

Bückeburger Straße 4
31707 Bad Eilsen

Telefon: 05722 / 886- 16
Telefax: 05722 / 886- 24
E-Mail: wahlamt@sg-eilsen.de

Wo bekomme ich Briefwahlunterlagen?

Briefwahl

Wahlbrief und Stimmzettelumschlag

Wahlscheine zur Briefwahl können Sie
>> persönlich oder
>> schriftlich beantragen (Auch per E-Mail, per Fax oder über unser Online-Formular).
>> Eine telefonische Antragstellung ist leider nicht möglich.

Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können.

Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigungskarte zugestellt wurde. Folgende Angaben sind hier erforderlich:
>> Familienname,
>> Vornamen,
>> Geburtsdatum und
>> Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher
in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.

Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.

Jetzt direkt Briefwahlunterlagen beantragen:

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen über unser Online-Formular ist jetzt nicht mehr möglich.

website security