Lärmaktionsplanung

Allgemeines

Quelle: Land Niedersachsen

Die Gemeinden sind nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen.

Lärmaktionspläne sind Instrumente zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen für die Umgebung von Hauptverkehrswegen und Hauptflughäfen sowie Ballungsräumen. Die Grundlage von Lärmaktionsplänen bilden die strategischen Lärmkarten, die gemäß § 47c BImSchG erstellt wurden und werden.

Die Lärmaktionspläne können Auswirkungen auf andere Planungen wie zum Beispiel Bauleitpläne, Regionalpläne, Verkehrspläne, Luftreinhaltepläne und andere Planungen haben und ermöglichen dadurch eine gesamtplanerische Problemlösung und -vermeidung.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz.

Lärmaktionspläne der Samtgemeinde Eilsen

Gemeinde Buchholz

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Gemeinde Heeßen

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Gemeinde Luhden

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